Es nahte der Tag der Übergabe und ich wurde vom Bauleiter vor die folgenden Alternativen gestellt: ich bekomme die Schlüssel nur, wenn ich 100% der Kaufsumme bezahle. Auch den vertraglich und wo sonst noch geregelten Gewährleistungs-Einbehalt für Mängel (5%).
All meine Versuche im Bauträger Unternehmen das in dieser Form abzuwenden scheiterten. Ich muß zugeben, dass aufgrund der Anzahl der Mängel bei Vorbegehung (und die damit verbunde Frage „Hat sich das überhaupt schon mal jemand angeschaut?“) ich nicht damit rechnete, dass alles behoben sein wird. Man wird dann vor die Wahl gestellt: Entweder 100% Geld oder wir beheben alle Mängel bis zum Ende der Karenzfrist und dann kriegst Du die Schlüssel halt erst 4 Wochen später. Ich nannte es ganz offen Erpressung und habe mich dann meinen Erpressern gebeugt.
Wie ging es weiter?
Am morgen von Abnahme und Übergabe rief mich der Bauleiter an und sagte, dass das Geld nicht da sei. Ich erwiderte, dass ich nichts mehr ändern könne, da ich alles in meiner Macht stehende getan hatte, um eine Zahlung zu ermöglichen. Ich meinte dann, dass er mir den Schlüssel dann halt erst morgen geben könne und ich mich dann jetzt gleich auf zur Baustelle machen würde. Es stellte sich heraus, dass der Bauleiter noch nicht einmal im Auto saß und somit unser Termin am Platzen war. Er meinte lapidar, dass wir dann ja morgen die Übergabe machen könnten oder irgendwann. Ich bestand auf dem Abnahmetermin, da ich in den Tagen darauf keine Zeit hatte. Widerwillig kam der Bauleiter dann mit 1,5h Verspätung an die Baustelle. Wir hatten dann immer noch ca. 18 Punkte auf der Mangelliste, die teilweise heute noch nicht erledigt sind.
Als er dann auf der Baustelle war, teilte er mir auch freudig mit, dass mein Geld angekommen sei und wir die Schlüsselübergabe dann doch vornehmen könnten und dann auch taten.
Die Argumentation seitens des Bauleiters ging übrigens in diese Richtung: „Ja, früher haben wir das mal zugelassen, aber wir haben dann erst sehr spät unser Geld erhalten“.
Antwort Ralph „Na, Sie machen mir ja Mut, scheinbar schaffen Sie es ja nicht, ein Haus dann im Nachgang von den Fehlern zu befreien“. Doch natürlich schaffe man das und auch nach Zahlung und in den kommenden 5 Jahren der Gewährleistung sei man bemüht immer alles richtig und schnell zu machen. Auf meine Frage, warum dann die Leute immer noch den Betrag einbehielten, gab es keine Antwort. Heute weis ich, warum, denn ich hätte auch noch nicht bezahlt. Nach Übergabe werden Dinge einfach nicht mehr stetig verfolgt, so dass man ständig allem hinterherrennen muss. Das werden aber sicher mehrere neue Artikel…
Ich wüsste ja gerne: ist man vor sowas gesetzlich geschützt und verstößt der Bauträger gegen Gesetze. Die Ansprechpartner des Endkunden verstecken sich auf jeden Fall immer hinter einem „Hat der Vorstand so angewiesen.“
Natürlich ist das rechtswidrig, wenn es vertraglich anders geregelt ist. Miese Nummer, weil wohl die wenigsten den Schlüssel einklagen werden und das genau so lange dauert.
Ich hätte möglicherweise mit gleicher Münze geantwortet, mir die Tür (evtl. nach Rücksprache mit meinen Notar) vom Schlüsseldienst öffnen lassen und den Zylinder ausgetauscht …
Naja, leider ist es nicht ganz so einfach, da es oben beschriebene „Karenz“ noch gibt, eine Nachfrist, die sich der Bauträger im Vertrag vorbehält. Eigentlich muss er erst zu diesem Zeitpunkt die Schlüssel übergeben. Bzw., wenn ich das recht erinnere, ist ab Überschreiten des Karenztermins dann die Strafe fällig. Wann der Bauträger den Schlüssel übergeben muss, ist glaube ich gar nicht so wirklich geregelt.